Gibt es einen schöneren Anblick für einen Pferdebesitzer, als wenn sein Tier mit wehender Mähne über Feld und Wiesen galoppiert?
Oder das Dressurpferd, welches elegante Sprünge über Hindernisse durchführt?
Oder auch auch das Fohlen, welches lebensfroh und temperamentvoll neben seiner Mutter spielt?
Alles Anblicke, welche das Herz einen jeden Halters erwärmen.
Gedanken, dass dem Pferd, dem Fohlen oder gar der Leibesfrucht etwas zustoßen kann, lässt man nicht zu. Sollte dieser schlimme Fall aber trotzdem eintreten, so ist es gut, mindestens die finanziellen Folgen abzusichern.
Ihr Pferd besitzt einen beträchtlichen Wert und sein Leben ist Ihnen lieb und teuer. Eine Pferdelebensversicherung kann Sie zwar nicht gegen ideelle Schäden wie eine Verletzung, Pferdekrankheit oder im schlimmsten Fall den Verlust eines Pferdes absichern, sie kann Ihnen jedoch materielle Schäden ersetzen. Dies ist zwar kein Trost, aber so können Sie zumindest den finanziellen Schaden begrenzen und Ihr Hobby aufrecht erhalten.
Hier finden Sie die >> Erstinformation nach § 15 Vers.-Verm.-Verordnung <<. Dies ist ein vom Gesetzgeber vorgeschriebener Download.
Tarif basis:
Versicherungsbedingungen / IPID
Tarif premium:
Versicherungsbedingungen / IPID
Tarif premium plus:
Versicherungsbedingungen / IPID
Höhe der Erstattung:
Aufnahmealter:
Sonstiges:
Versichert sind Tod oder Nottötung während des Transportes in der EU und der Schweiz (kein Luft- oder Seetransport), wenn der Tod (Verenden, Nottötung) durch den Transport verursacht wird. Diebstahl und Raub oder Abschlachten in diebischer Absicht (auch die sog. Pferderipper) sowie Brand und Blitzschlag in Deutschland sind mitversichert. Für private, unentgeltliche Transporte sind Tod / Nottötung infolge Transportmittelunfall mitversichert.
Versichert sind die Leistungen des Tarifes basis sowie zusätzlich Tod oder Nottötung des versicherten Pferdes durch Krankheit oder Unfall.
Versichert sind die Leistungen des Tarifes premium sowie zusätzlich die dauernde Unbrauchbarkeit / die dauernde Zuchtunbrauchbarkeit des versicherten Pferdes.
80 % der Versicherungssumme abzüglich eines eventuellen Verwertungserlöses.
Ab dem 8. Lebenstag (in premium und premium plus bis zum 11. Geburtstag des Pferdes).
In den Tarifen premium und premium plus ist bei einer Versicherungssumme über 2.500 € ein tierärztliches Gutachten erforderlich – ab 7.500 € im Tarif premium plus zusätzlich Röntgenbilder.
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V. Jahncke GmbH, Adenauerallee 5, 25524 Itzehoe,
Tel.: 04821 5035 / Email: ajahncke@t-online.de/ Fax: 04821 3367
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